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Umgangsrecht bei ScheidungEgal welcher der beiden Partner das Sorgerecht hat: Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat das Recht, ist aber auch verpflichtet, einen regelmäßigen Umgang mit seinem Kind zu haben. Meistens finden die Besuche 2-3 Mal im Monat statt, wobei es von der Entwicklung des Kindes abhängig ist, ob dieser Besuch mit oder ohne Übernachtung stattfindet. Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ist berechtigt, das Kind mit in seine Wohnung zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn bereits ein neuer Partner mit in der Wohnung wohnt. Der Besuchsberechtigte ist dazu verpflichtet, das Umgangsrecht selbst auszuüben. Das Kind darf also z. B. nicht bei Freunden abgegeben werden, weil zum Zeitpunkt des Besuches gerade andere Dinge wichtiger sind. Sollte es jedoch den Verdacht von Gewalt, sexuellen Missbrauchs oder Ähnlichem geben, kann auch ein völliger Ausschluss des Besuchsrecht beantragt werden. Auch eine Einschränkung ist möglich. D. h. der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, darf sein Kind nur noch in Begleitung eines Dritten sehen. |
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