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Sorgerecht bei ScheidungIn der Regel geht das Gesetz davon aus, dass beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht bei einer Scheidung behalten. Sollte ein Elternteil mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, muss das Gericht entscheiden, was passiert. Beim gemeinsamen Sorgerecht wird aufgrund des größeren Einflusses des Elternteiles, bei dem das Kind lebt, zwischen Angelegenheiten des täglichen Lebens und Angelegenheiten die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, unterschieden. Angelegenheiten des täglichen Lebens können vom Elternteil, bei dem das Kind wohnt, selbstständig entscheiden werden. Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, wie zum Beispiel die Berufswahl, die Schulart, die Verwaltung des Vermögens usw. müssen mit dem zweiten Elternteil besprochen werden. Das Kind, als auch die Eltern haben ein Recht auf Umgangs- und Besuchsrecht. Dem Elternteil, beim dem das Kind nicht aufwächst, wird ein Besuchsrecht alle 2 Wochen gewährt. Beide Eltern sollten jedoch versuchen, nach dem Wohl des Kindes zu handeln und selbst einen Plan aufzustellen, wie oft das Kind den anderen Elternteil sehen kann. Diesen müssen beide unterschreiben. |
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