Namensänderung

Nach einer Scheidung ändert sich vieles. Auch das Thema Namensänderung wird wieder aufgegriffen. Der Partner, der bei der Hochzeit den Namen des Ehegatten angenommen hat, hat nach der Scheidung folgende Möglichkeiten:

  • Den Geburtsnamen wieder annehmen
  • Den Geburtsnamen mit dem Ehenamen kombinieren
  • Den Namen aus vorangegangener Ehe wieder annehmen
  • Den Ehenamen weiterhin übernehmen
  • Den Ehenamen mit dem Geburtsnamen oder einem Namen aus vorangegangener Ehe kombinieren

Ablauf einer Namensänderung nach der Scheidung

Zuerst einmal muss ein rechtskräftiges Urteil über die Scheidung vorliegen. Nach dem der Standesbeamte Ihre Erklärung als wirksam entgegen genommen hat, bescheinigt er die Erklärung der Namensänderung. Allerdings muss er dafür der Führer des Familienbuches sein.

Für die Namensänderung nach Scheidung brauchen Sie folgende Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (Vorsprache beim Wohnsitzstandesamt)
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil (Vorsprache beim Standesamt)