Wer muss den Unterhalt bezahlen?

Nicht nur für die Kinder muss in den meisten Fällen Unterhalt bei Scheidung gezahlt werden, sondern auch für den Ex-Ehepartner. In Sachen Ehegattenunterhalt unterscheidet man zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt.

Trennungsunterhalt

Der Trennungsunterhalt wird vom Zeitpunkt der Trennung bis zum Urteil der rechtskräftigen Scheidung gezahlt. Unterhaltsanspruch hat derjenige Ehegatte, der weniger Einkommen erhält. Dabei kommt es nicht auf die Höhe des Einkommens an, sondern lediglich auf den Einkommensunterschied. Selbst wenn der weniger verdienende immer noch genug verdient, muss der Mehrverdiener bezahlen. Jedem Ehepartner steht die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens zu.

Beispiel:

Einkommen des Mannes 2500,00 Euro
Einkommen der Frau 1800,00 Euro
Gesamteinkommen 4300,00 Euro

Jeden Ehepartner stehen also 2150,00 Euro zu. Die Frau bekommt also einen Unterhalt von 350,00 Euro um den ehelichen Lebensstandard zu bewahren.

Nachehelicher Unterhalt

Anspruch auf den nachehelichen Unterhalt besteht nur, wenn man im Zeitpunkt der Scheidung unterhaltsbedürftig ist. Auch wenn es sich so anhört, als habe der Ehegatte nur dann Anspruch auf Unterhalt, wenn er für seinen eigenen Lebensstandard nicht mehr sorgen könnte, sieht es in der Realität ganz anders aus. Vielmehr möchte man den Lebensstandard während der Ehe aufrecht erhalten. Es besteht also auch dann ein Recht auf Unterhalt, wenn der Ehegatte genug verdient, um davon leben zu können. Der Lebensstandard in der Ehe ist der ausschlaggebende Punkt.

Gründe für die mangelnde Aufrechterhaltung des Lebensstandards
  • Zu wenig Verdienst (Aufstockungsunterhalt)
  • Berufsunfähig (Unterhalt wegen Krankheit)
  • Zu alt zum Arbeiten (Altersunterhalt)
  • Arbeitsunfähig durch Betreuung eines Kindes (Betreuungsunterhalt)
  • Arbeitslosigkeit (Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit)
  • Zu wenig Geld durch Umschulung, Ausbildung, Fortbildung