|
|
Den Streitwert errechnenBei einer Scheidung ist der Streitwert für den Prozess von großer Bedeutung. Alle Gerichts- sowie Anwaltskosten werden nach dem Streitwert festgelegt. In Einbezug der Nettoeinkommen der Ehepartner, sowie Verbindlichkeiten, Kindergeld, Elterngeld und Vermögen kann man den Streitwert bei Scheidung errechnen. Für die Errechnung des Streitwertes zählen die letzten drei Nettoeinkommen. Pro Kind werden monatlich 250 Euro davon abgezogen. Beispiel: Mit diesem Grundwert werden dann unter Einbezug des Vermögens (wird mit 5% berechnet), dem Abzug der Freibeträge (pro Ehegatte 15 000 Euro, pro Kind 7500 Euro) und dem Rentenausgleich die tatsächlichen Kosten ermittelt. |
| Impressum |