Den Streitwert errechnen

Bei einer Scheidung ist der Streitwert für den Prozess von großer Bedeutung. Alle Gerichts- sowie Anwaltskosten werden nach dem Streitwert festgelegt. In Einbezug der Nettoeinkommen der Ehepartner, sowie Verbindlichkeiten, Kindergeld, Elterngeld und Vermögen kann man den Streitwert bei Scheidung errechnen.

Für die Errechnung des Streitwertes zählen die letzten drei Nettoeinkommen. Pro Kind werden monatlich 250 Euro davon abgezogen.

Beispiel:
Der Mann verdient 2800 Euro, die Frau 1300 Euro. Zusammen ergibt das ein Haushaltsnettoeinkommen von 4100 Euro. Zieht man bei 2 Kindern jeweils 250 Euro ab, ergibt sich daraus ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3600 Euro. Diesen Betrag nimmt man mal drei. Daraus resultiert ein Streitwert von 10800 Euro.

Mit diesem Grundwert werden dann unter Einbezug des Vermögens (wird mit 5% berechnet), dem Abzug der Freibeträge (pro Ehegatte 15 000 Euro, pro Kind 7500 Euro) und dem Rentenausgleich die tatsächlichen Kosten ermittelt.