Prozesskostenhilfe beantragen

Die Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Personen, die vom Staat gewährt wird, um Gerichtsverfahren durchzuführen. Die Prozesskostenhilfe bei Scheidung ist beim zuständigen Gericht zu beantragen. Bei der Bewilligung der Prozesskostenhilfe werden neben der Bedürftigkeit auch die Erfolgsaussichten des Prozesses mit einbezogen. Die Prozesskosten werden nur in soweit übernommen, wie die Aussicht auf Erfolg ist.

Sollte die Unterstützung komplett bewilligt werden und der Antragssteller verliert den Prozess, werden Gerichts- und Anwaltskosten von der Staatskasse getragen. Dem Rechtsanwalt ist es nicht gestattet, dem Mandanten Anwaltsgebühren zu berechnen, da durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe eine Forderungssperre auftritt. Jedoch steht es dem Mandanten zu, den Anwalt freiwillig für die zusätzlichen Bemühungen zu honorieren.

Sollte der Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt werden, hat der Antragsteller das Recht auf eine sofortige Beschwerde. Das Gericht muss dann begründen, warum der Antrag abgelehnt wurde.