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Gerichtskosten bei einer ScheidungWenn Sie den Antrag auf Scheidung bei Gericht einreichen, werden zwei Gerichtsgebühren fällig. Diese Gerichtsgebühren müssen dafür gezahlt werden, damit das Scheidungsverfahren überhaupt erst vom Gericht weitergeleitet wird. Die Vorschusspflicht der Gerichtskosten entfällt nur dann, wenn Sie eine Bewilligung für Prozesskostenhilfe haben. Zu der wir Ihnen in der entsprechenden Rubrik nähere Erläuterungen aufgezeigt haben. Die Gerichtskosten werden im Gerichtskostengesetz geregelt. Die Gerichtskosten bei einer Scheidung setzen sich aus den gerichtlichen Auslagen und Gebühren zusammen. Die Auslagen richten sich nach den gerichtlichen Aufwendungen. Müssen zum Beispiel Sachverständige oder Zeugen hinzugezogen werden, dann steigen die Auslagen. Zusammen mit den Anwaltskosten ergeben die Gerichtskosten bei Scheidung die Prozesskosten. |
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