Die Anwaltskosten

Die Anwaltskosten bei einer Scheidung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und sind von Fall zu Fall unterschiedlich hoch. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom festgesetzten Streitwert des Gerichts, der sich vorwiegend aus dem Nettoeinkommen der Eheleute zusammensetzt, aber auch Elterngeld und Kindergeld, sowie Unterhalt und Verbindlichkeiten berücksichtigt.

Für das gerichtliche Verfahren fallen bei jeden beteiligten Rechtsanwalt Termingebühren und Verfahrensgebühren an. Ebenso erhält der Anwalt eine Auslagenpauschale (Telefonkosten, Porto etc.). Es handelt sich hierbei um die Kosten, die zur Erbringung der Leistung auftreten. Auch die gesetzliche Mehrwertsteuer kann berechnet werden. Genauso wie das Gericht hat ein Rechtsanwalt das Recht, zu erwartende Gebühren im Vorfeld zu kassieren.