Kosten bei einer Scheidung

Eine Scheidung tut nicht nur im Herzen weh, sondern bereitet auch dem Geldbeutel nicht wenige Schmerzen. Nicht selten gibt es auch deswegen zwischen den Eheleuten erneut Streit. Denn es ist oft nur sehr schwer im Chaos der deutschen Bürokratie durchzublicken.

Der Streitwert richtet sich nach dem Einkommen bzw. Vermögen der Eheleute. Dabei wird das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen mal drei genommen. Auch Kindergeld und Elterngeld werden mit angerechnet. Wohingegen Hartz IV und Sozialhilfe mit einem Wert von 0 gleichgestellt ist. Eine Minderung des Streitwerts wird durch die Einbeziehung von Verbindlichkeiten und Unterhaltskosten für Kinder vorgenommen.

Die daraus resultierenden Kosten für eine Scheidung werden dann in Anwaltskosten und Gerichtskosten aufgeteilt. Erläuterungen zu den einzelnen Themen können Sie auf den folgenden Seiten lesen.