Einvernehmliche Scheidung

Schlimm genug, dass die Ehe, die damals aus Liebe geschlossen wurde, nun geschieden wird. Da muss man nicht noch lange streiten und den Prozess über Jahre hinziehen. Schön ist es immer, wenn sich die Ehepartner einigen können. Mit einer einvernehmlichen Scheidung spart man sich viele Nerven und vor allem Zeit. Gefordert sind für diese Scheidungsform lediglich:

  • Ein Nachweis über die Zerrüttung der Ehe
  • Schriftliche Vereinbarung: Einigung des Rechts auf persönlichen Verkehr, den Aufenthalt und Unterhalt der Kinder, die Obsorge und den Unterhalt für den Ehegatten.
  • Ein Nachweis über die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr. D. h.: allgemeine eheliche Pflichten, wie Beistand, Treue und gemeinsames Wohnen.