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Das TrennungsjahrBevor man in Deutschland eine Scheidung einreichen kann, muss das sogenannte Trennungsjahr abgelaufen sein. Dies ist im BGB §1566 Absatz 1 geregelt. Es ist deshalb sehr wichtig, den Zeitpunkt der Trennung genau zu definieren. Dieses Datum muss von Ihnen beiden vorher festgelegt werden. Geben beide Expartner das selbe Datum an, gibt es in der Regel keine Probleme und das Trennungsdatum wird nicht weiter geprüft. Einer einvernehmlichen Scheidung steht also nichts mehr im Wege. Wenn jedoch der Verdacht auftritt, dass einer der beiden Ehepartner nicht die Wahrheit sagt, ist das Gericht verpflichtet, weitere Nachprüfungen anzustellen. Innerhalb des Trennungsjahres dürfen beiden Ehepartner zwar noch gemeinsam in einer Wohnung leben, allerdings müssen zwei klar getrennte Haushalte in der Wohnung vorhanden sein. Das Trennungsjahr in der Ehe soll beiden Ehepartnern noch einmal die Chance geben, über die Scheidung nachzudenken und eventuell noch einmal zueinander zu finden. Erst wenn eine mögliche Versöhnung wieder richtig funktioniert, wird das Trennungsjahr unterbrochen. |
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