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Antrag auf ScheidungDie Scheidung muss man über den Anwalt schriftlich beantragen. Zudem muss ein Trennungsjahr nachgewiesen werden, dass noch vor dem Antrag auf Scheidung durchgeführt werden muss. Wird die Scheidung beantragt, muss man auch schon gleich den Prozesskostenvorschuss bezahlen. Dieser wird aus dem geschätzten Streitwert errechnet. Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit einer sogenannten Onlinescheidung. Die Beautragung des Mandats findet dann über das Internet statt. Die Onlinebeautragung ist von Ihrer Wirksamkeit her, der normalen Beantragung beim Anwalt gleich zu stellen. Die Kanzlei muss das Mandat natürlich annehmen, um Sie ab diesem Zeitpunkt bei Ihrer Scheidung zu betreuen. Sie sollten bei der Wahl Ihrer Kanzlei vor allem aber darauf achten, dass es sich um einen erfahrenen Rechtsanwalt handelt. Denn gerade unerfahrene junge Anwälte machen bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen oft Fehler. |
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